AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die vorstehenden Nutzungsbedingungen sowie der darin erhaltene Haftungsausschluss sind wesentlicher Bestandteil des Internet-Auftritts der Obergärige Brauerei Im Dom Seit 1601 GmbH. Sie besitzen auch in den Fällen uneingeschränkte Gültigkeit, in denen von dritter Seite auf den Internet-Auftritt der Obergärige Brauerei Im Dom Seit 1601 GmbH verwiesen wird. Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen bzw. des Haftungsausschlusses der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, berührt dies die übrigen Teile dieser Nutzungsbedingungen/des Haftungsausschlusses in ihrer Gültigkeit nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gasthaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Im Dom“ Betriebsgesellschaft mbh als Betreiberin des Gaststätte Hausbrauerei  „Im Dom“

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Nutzung und Überlassung der Gaststätte, von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen der Hausbrauerei „Im Dom“ in Neuss – Michaelstr. 75-77 und Promenadenstraße (Biergarten) (im folgenden auch „Hausbrauerei „Im Dom““ genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle hiermit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Gartenbereich, die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen. Vertragspartner sind der Veranstalter bzw. Mieter einerseits und der Hausbrauerei „Im Dom“ andererseits. Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Mieters gelten nicht und diesen wird widersprochen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Reservierung, Raummiete, Umsatzgarantie, Vorauszahlung

Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden schriftlich durch die Hausbrauerei „Im Dom“ bestätigt. Der Veranstalter/Mieter hat zu den in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Vertragskonditionen sein Einverständnis innerhalb der angegebenen Frist gegenüber der Hausbrauerei „Im Dom“ schriftlich zu erklären. Mit rechtzeitigem Eingang der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter kommt ein für beide Parteien bindender Vertrag zustande. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Hausbrauerei „Im Dom“. Als Mietzins wird entweder eine feste Raummiete oder eine Umsatzgarantie vereinbart. Einzelheiten sind in der Reservierungsbestätigung geregelt. Die Raummieten und Umsatzgarantien ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preisliste („Räume & Konditionen“). Maßgebend sind jedoch immer der in der Reservierungsbestätigung angegebene Mietzins (feste Raummiete oder Umsatzgarantie) sowie die einzelnen Vertragskonditionen.

3. Zahlung/Haftung des Veranstalters für Zahlungen

Es ist eine Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu leisten. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus der bindenden Auftragsbestätigung. Der Vertragspartner erhält eine Vorschussrechnung. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt, ist die Hausbrauerei „Im Dom“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Andere Rechnungen der Hausbrauerei „Im Dom“ sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist die Hausbrauerei „Im Dom“ berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Mieter bzw. Veranstalter kann gegenüber Forderung der Hausbrauerei „Im Dom“ nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ausüben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Gutschrift auf dem Konto der Hausbrauerei „Im Dom“. Der Veranstalter haftet für die Zahlung der Raummieten, der bestellten Speisen, Getränke sowie aller mit der Veranstaltung zusammenhängenden Dienstleistungen.

4. Meldung der Teilnehmerzahl/Abweichungen

Der Veranstalter muss der Hausbrauerei „Im Dom“ die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Versäumt der Veranstalter die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl, so ist die Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung der Hausbrauerei „Im Dom“ bindend. Bei Reservierungen mit einem vorbestellten Buffet/Menü werden Abweichungen nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten oder übernommenen Zahl wie folgt berechnet:

  • 100% des Buffet- oder Menüpreises bei Abweichung am Veranstaltungstag und keine Mitteilung der Abweichung bzw. Mitteilung bis zu 24 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung.
 
  • 50% des Buffet- oder Menüpreises bei Mitteilung der Abweichung von 24 Stunden bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

Wurde ein Buffet/Menü bestellt, ist der Essenspreis je Person multipliziert mit der gemeldeten Teilnehmerzahl und die Abweichung der Teilnehmer maßgebend. Wurde kein Buffet/Menü bestellt, wird je gemeldeten bzw. geplanten Teilnehmer ein Betrag von EUR 20,00 brutto zugrunde gelegt. Es gilt auch in diesem Fall die vorgenannte Staffelung. Dem Veranstalter bzw. Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen müssen vorher mit der Hausbrauerei „Im Dom“ abgesprochen werden und bedürfen der Zustimmung der Hausbrauerei „Im Dom“.

5. Nichtdurchführung der Veranstaltung/Rücktritt der Hausbrauerei „Im Dom“

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass die Hausbrauerei „Im Dom“ dies zu verantworten hat, behält die Hausbrauerei „Im Dom“ den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes. Die Höhe richtet sich nach Ziffer 12 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen den zusätzlichen Leistungen und welche Verköstigungen und Getränke vorgesehen waren. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, sowie durch zusätzliche Leistungen Dritter entstandene Kosten trägt der Veranstalter. Die Hausbrauerei „Im Dom“ ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise

  • höhere Gewalt oder andere von der Hausbrauerei „Im Dom“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für die Hausbrauerei „Im Dom“ unzumutbar erschweren;
 
  • wegen Nichtzahlung des Vorschusses gemäß Ziffer 3 Absatz 1 dieser Bedingungen der Rücktritt durch die Hausbrauerei „Im Dom“ erklärt wird;
 
  • die Veranstaltungsräume und Flächen unter irreführender, falscher oder unvollständiger Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Anmietung gestellt wurden;
 
  • die Hausbrauerei „Im Dom“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen/Leistungen die Sicherheit, den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen der Hausbrauerei „Im Dom“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungs- oder Organisationsbereich der Hausbrauerei „Im Dom“ zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen die ungenehmigte Unter-/Weitervermietung vorliegt.

Die Zahlungsverpflichtung gemäß Absatz 1 besteht auch bei Rücktritt vom Vertrag durch die Hausbrauerei „Im Dom“ und sofern die Nichtdurchführung der Veranstaltung in den Risikobereich des Veranstalters fällt. Auch in diesem Fall richtet sich die Höhe nach Ziffer 12 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, den zusätzlichen Leistungen und welche Verköstigungen und Getränke vorgesehen waren. Bei einem berechtigten Rücktritt der Hausbrauerei „Im Dom“ hat der Veranstalter/Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn.

6. Haftung der Hausbrauerei „Im Dom“/Mängelanzeige

Für den Fall, dass Lieferungen oder Leistungen der Hausbrauerei „Im Dom“ Mängel aufweisen oder eine Leistungsstörung vorliegt, hat der Veranstalter dies unverzüglich zu rügen, um der Hausbrauerei „Im Dom“ die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Soweit dies wegen der Art des Mangels oder aus sonstigen Gründen unmöglich sein sollte, hat die Mängelrüge spätestens bei Rückgabe der überlassenen Räume zu erfolgen. Die Mängelrüge ist an den jeweiligen Betriebsleiter zu richten.
Die Haftung der Hausbrauerei „Im Dom“ ist, sofern es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt, auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften und Verschulden bei Vertragsschluss. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Mitgeführte Gegenstände werden auf Gefahr des Veranstalters in die Räume gebracht. Die Hausbrauerei „Im Dom“ haftet für Verluste, Untergang oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Beschädigung oder Verlust von Garderobe.

7. Haftung des Veranstalters, GEMA, mitgebrachte Gegenstände

Der Veranstalter übernimmt die Haftung für Beschädigungen an Inventar und Mobiliar, der Innenräume sowie für Flurschäden, die er selbst, seine Gäste, seine Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte vor und während der Veranstaltung im Hause und auf dem Firmengelände, sowie beim Betreten und Verlassen des Geländes verursacht haben. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür gegebenenfalls die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Hausbrauerei „Im Dom“ kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen generell untersagt. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Die Hausbrauerei „Im Dom“ kann die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.

Mitgebrachte Gegenstände, Dekorationen usw. sind bei Ende der Veranstaltung bzw. nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu entfernen und dürfen auch nicht an anderer Stelle im Gebäude oder im Außenbereich abgestellt werden. Zurückgelassene Gegenstände und Verpackungsmaterial werden durch die Hausbrauerei „Im Dom“ auf Kosten des Veranstalters entfernt und entsorgt. Die Hausbrauerei „Im Dom“ trifft keine Aufbewahrungspflicht für zurückgelassene Gegenstände. Für verbleibende Gegenstände im Veranstaltungsraum ist die Hausbrauerei „Im Dom“ berechtigt für jeden Tag des Verbleibens die Raummiete zu verlangen. Weitere Schadensersatzpflichten werden hiervon nicht berührt und können gesondert geltend gemacht werden. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist.
Soweit die Hausbrauerei „Im Dom“ für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt die Hausbrauerei „Im Dom“ von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Der Veranstalter ist verpflichtet, jede Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird bei der GEMA anzumelden. Auf Anforderung hat der Veranstalter den entsprechenden Anmeldenachweis der Hausbrauerei „Im Dom“ vorzulegen. Die Kosten eventueller GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

8. Anweisungen/Rauchverbot

Es gilt ein generelles Rauchverbot in den Räumen. Ausnahmen werden geprüft und bedürfen der Zustimmung der Hausbrauerei „Im Dom“.
Den Anweisungen des Betriebsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Diesem steht das Hausrecht zu.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

10. Werbung

Schriftliche Werbung oder Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in den Räumen der Hausbrauerei „Im Dom“ enthalten, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Hausbrauerei „Im Dom“ beeinträchtigt, so hat die Hausbrauerei „Im Dom“ das Recht, die Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.

11. Raumänderung

Raumänderungen bleiben der Hausbrauerei „Im Dom“ vorbehalten, wenn die Räume in Größe und Ausstattung gleichwertig sind.
Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl, behält sich der Hausbrauerei „Im Dom“ vor, die Veranstaltung in einen kleineren Raum zu verlegen.

12. Abbestellung/Rücktritt

Bei Abbestellung/Stornierung ist die Hausbrauerei „Im Dom“ berechtigt, die vereinbarte Miete bzw. Umsatzgarantie gemäß unten dargestellter Staffelung in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist. Bei einer Abbestellung bis zu 3 Monaten vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei Abbestellungen vor dem Beginn der Veranstaltung bzw. vor Mietbeginn zwischen dem 3. Monat und dem 2. Monat werden 10%, bei weniger als 2 Monaten bis zu 1 Monaten 25%, bei weniger als einem Monat bis zwei Wochen 50%, bei 13 Tagen bis 5 Tage 65%, bei 4 Tage bis 48 Stunden 80% und bei weniger als 48 Stunden 100% der vereinbarten Mietzinsens (Raummiete oder Umsatzgarantie) vom Hausbrauerei „Im Dom“ berechnet. Wurde ein Buffet/Menü bestellt, ist der Speisenpreis pro Person multipliziert mit der gemeldeten Teilnehmerzahl nach oben genannter Staffelung zu zahlen. Wurde kein Buffet oder Menü bestellt und keine Umsatzgarantie vereinbart, wird je gemeldeten bzw. geplanten Teilnehmer ein Betrag von EUR 20,00 brutto zugrunde gelegt. Außerdem wird für entgangenen Getränkeumsatz eine Pauschale von EUR 15,00 brutto je Teilnehmer angesetzt. Es gilt auch in diesem Fall die vorgenannte Staffelung. Gleiches, wie in Absatz 1 bis 4 geregelt, gilt bei Rücktritt der Hausbrauerei „Im Dom“, den der Veranstalter zu vertreten hat. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Es gelten jedoch oben genannte Zahlungsverpflichtungen.

13. Anpassung der Preise

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird der Endpreis entsprechend angepasst. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin mehr als drei Monate und erhöhen sich die Preise für Mieten, Buffet, Menü, Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen, so ist der Hausbrauerei „Im Dom“ berechtigt einen Preisanpassung, jedoch höchstens um 10 % der vereinbarten Preise zu verlangen. Sind Preise für Speisen und Getränke nicht vereinbart, so gilt der jeweilige Preis am Veranstaltungstag.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des „Im Dom Betriebsgesellschaft mbH“, Michaelstr. 75-77 in 41460 Neuss. Als Gerichtsstand wird, sofern rechtlich zulässig, die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Neuss bzw. des Landgerichts Düsseldorf vereinbart.

Anfahrt und Adresse

Unser Gasthaus im Herzen von Neuss ist mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen „Zolltor“ und „Landestheater“ leicht zu erreichen. Parkmöglichkeiten bietet Ihnen das durchgehend geöffnete Parkhaus Rathausgarage. 

Michaelstraße 75-77
41460 Neuss
Tel:  02131 – 275599